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Als nach Publication der unterm 15ten Martii lauffenden Jahrs gemachten Verordnung wegen der Vieh-Seuche im Holsteinischen, Ihro Königliche Majestät unsers allergnädigsten Königes und Herren höchster Befehl, und gnädigste Vorkehrung dienlicher Veranstaltung zu Abhaltung sothanen Uebels von Dero hiesiegem hohen Tribunal ... ist kund gemacht worden ... : [Wismar, d. 5. April. 1745.]

[Wismar] [Wismar]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1745]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1687010889

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