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Karl Georg Zangen von

Erörterung der Frage: Wird in Polizeysachen auf einen vorzüglichen Gerichtsstand gesehen? oder sind alle an einem Ort wohnende, auch sonst exemte, Personen in dergleichen Sachen der Ortsobrigkeit unterworfen?

Zweite vermehrte Auflage, Gießen Gießen: bey Georg Friedrich Heyer , 1794

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1702835170

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