zum Inhalt


Demnach E. E. Raht auff mehrmahlige Instance der Ehrliebenden Bürgerschafft vor Gut befunden, daß die in der Stadt hieselbst verhandene, öffters gantz ungerade, und beydes so woll zum Nachtheil des Publici, als mercklichen Schaden derer Benachbahrten, nach eigenen Gefallen bis daher gepflasterte Gaßen bestmöglichst repariret, oder gar, dem Befinden nach, von neuen bedrücket, dann auch solche von übermäßigen Mist- und Unflaht künfftighin gereiniget seyn sollen ... : Publicatum Jussu Senatus den 14 Aprilis Anno 1730

[Rostock?] [Rostock?]: [Verlag nicht ermittelbar] , [1730?]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1809180155

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