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Christian Ludwig II., Mecklenburg-Schwerin, Herzog

Von Gottes Gnaden Wir Christian Ludewig, Herzog zu Mecklenburg ... Geben gesamten Unseren Beamten, Richtern, Stadt-Voigten, Magistraten und übrigen Befehlshabern hiermit gnädigst zu vernehmen, daß ... alle zu ihrer Wissenschaft kommende strafbare Thaten, oder Ubertretungen Unserer Verordnungen ... Unseren Fiscälen mit genugsamer Kundschaft zu hinterbringen ... : Gegeben in Unsrer Erb-unterthänigen und Residenz-Stadt Rostock, den 12. März 1750

[Rostock] , 1750

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1858102669

Abstract: Verordnung, daß alle Straftaten und Übertretungen der Gesetze den Fiskalen anzuzeigen sind

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