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Remonstration des zur Möllnischen Sachen nicht gehörigen Territorial-Streits. Oder Standhaffte Außführung Wie mit dem Möllnischen in gar öffters veränderter Gestalt auffgeführten Processu, auch der annoch jüngsthin dabey vorgebildeten Demonstration des wegen der Herrschafft und Vogtey Möllen geführten Beweises es Lauenburgischer Seits wohl nicht darauff angesehen sey/ bey den im Möllnischen Processu, zum Unterscheid der ... Pertinentzien die qualitatem pertinentialem zum Möllnischen Wiederkauff zu erweisen : vielmehr die wahre Absicht dahin gehe/ zu Fundirung des Territorial-Streits auff die sämtliche Stadt-Lübeckische Land-Güther Beweisthume und Documenta unter dem Prætext dieser Pertinentz-Prætension ex domo Rei heraus zu bringen : Absonderlich aber die von Einem Höchstpreißlichen Cammer-Gericht im vollen Rathe hierunter bereits erfolgte Rechtliche Erkänntniß durch bloß veränderte Worte hinwiederum zu unterbrechen : Zu des Publici wahrer Beurtheilung dieser Sachen gefertiget und zum Druck befördert

[Deutschland?] [Deutschland?]: [Verlag nicht ermittelbar] , Anno 1742

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1850842485

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