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Friedrich Franz II., Mecklenburg-Schwerin, Großherzog

Wir Friedrich Franz von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg ... thun hiemit kund, daß wir das von dem Magistrate unserer Stadt Teterow ... vorgelegte Regulativ, betreffend Einführung einer Hundesteuer zu Teterow ... bestätigt haben : [Schwerin am 13. October 1865]

Teterow Teterow: Druck von Franz Kohlert , [1865]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1923687549

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