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Friedrich Franz II., Mecklenburg-Schwerin, Großherzog

Wir Friedrich Franz von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg ... thun hiemittelst kund, daß wir die uns von dem Magistrate unserer Stadt Teterow ... vorgelegte Wassergeld-Ordnung für die Stadt Teterow ... bestätigt haben ... : [Schwerin am 18. März 1872]

Teterow Teterow: Druck von Franz Kohlert , [1872]

https://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn1923691333

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