Universität Rostock, Seniorprofessur für Wirtschafts- und Organisationspsychologie, 2010
https://doi.org/10.18453/rosdok_id00002246
Abstract: In Organisationen bilden die Mitglieder des Betriebsrats eine Gruppe, die von der Belegschaft gewählt wird, damit sie die Arbeitnehmerinteressen gegenüber der Geschäftsführung vertritt und einen entsprechenden Einfluss im Unternehmen ausübt. In der Praxis führt der Betriebsrat aber oftmals Aufgaben aus, die weit über die im Betriebsverfassungsgesetz geregelten Aufgaben des Betriebsrats im Sinne der gesetzlichen Mitbestimmung hinausgehen und in gewissen Teilen Managementaufgaben darstellen. Entsprechend wird er auch als „Co-Manager“ bezeichnet. In dieser Rolle kann der Betriebsrat unter anderem auch das innovative Verhalten der Mitarbeiter beeinflussen, z.B. indem er den Mitarbeitern Normen und Standards setzt, die deren innovatives Verhalten betreffen – in diesem Fall würde der Betriebsrat als normative Referenzgruppe (NRG) fungieren. Ob der Betriebsrat eine solche normative Referenzgruppe für Mitarbeiter und deren innovatives Verhalten sein kann bzw. unter welchen Bedingungen er für Mitarbeiter zur Referenzgruppe wird, untersucht die vorliegende Studie.
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